OVG lehnt Zugang zu Betäubungsmitteln ab Suizidwillige nicht allein lassen

Meinung | Düsseldorf · Das Oberverwaltungsgericht hat die Klage von drei schwerkranken Menschen abgelehnt, die Zugang zu einem Betäubungsmittel verlangt hatten, um sich selbst das Leben zu nehmen. Solange die vielen offenen Fragen nicht geklärt sind, ist das die richtige Entscheidung.

 Robert Roßbruch, Rechtsanwalt der drei Kläger vor dem  Oberverwaltungsgericht in Münster, neben dem Kläger Robert Mayer.

Robert Roßbruch, Rechtsanwalt der drei Kläger vor dem  Oberverwaltungsgericht in Münster, neben dem Kläger Robert Mayer.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Jeder Mensch hat das Recht, selbstbestimmt zu sterben. Das hat das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren bekräftigt und hinzugefügt,  dass dies auch das Recht auf Hilfe zum Suizid umfassen müsse – und zwar auch durch Sterbehilfevereine. Doch bedeutet dies auch, dass Menschen das Recht haben sollten, sich selbst Tötungsmittel  zu bestellen und eigenverantwortlich anzuwenden? Diese Frage stand hinter der Klage dreier schwerkranker Menschen, die sich vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster die Erlaubnis zum Kauf des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital erstreiten wollten – um sich selbst das Leben zu nehmen. Das Gericht hat nun gegen sie entschieden – aus guten Gründen.